Ausnahmegenehmigungen für Parkplatz Hofwiesenpark

 

Ausnahmegenehmigungen für Parkplatz Hofwiesenpark

Ab sofort erteilt die Stadtverwaltung Gera auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung Ausnahmegenehmigungen zum Parken auf dem Hofwiesenparkplatz. Diese gelten jedoch nicht während Sperrungen bzw. Teilsperrungen des Parkplatzes aufgrund von Volksfesten oder anderen Veranstaltungen. Es werden Genehmigungen mit einer Geltungsdauer von einem oder einem halben Jahr erteilt. Die Gebühr für eine Ausnahmegenehmigung von einem Jahr beträgt 200 Euro, für ein halbes Jahr 100 Euro. Sie ist in bar zu entrichten. Interessenten können die Genehmigungen unter Vorlage des Personalausweises und des Fahrzeugscheines im Fachdienst Verkehr, E.-Toller-Straße 15, Zimmer 333 beantragen. Es wird empfohlen, vorher einen Termin - Telefon 0365 838 4122 - zu vereinbaren.

Datum: 15.02.2012
Rubrik: Ostthüringer Nachrichten
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