
Durch Geldzahlung JVA-Aufenthalt abgewendet
Jena: Gestern Nacht erfolgte die Prüfung der Wohnanschrift eines 25-Jährigen in der Karl-Liebknecht-Straße. Grundlage hierfür war ein bestehender Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Potsdam. Der Beschluss ließ dem Betroffenen vor Ort zwei Möglichkeiten: Entweder ca. 2.000 Euro Geldstrafe oder 15 Wochen Aufenthalt in der JVA Hohenleuben. Ein Freund zahlte die geforderte Geldsumme.





















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