Vorbildliches Verhalten nach Parkrempler

 

Vorbildliches Verhalten nach Parkrempler

Jena: Am Sonntag ereignete sich auf einem Parkplatz in der Liselotte-Herrmann-Straße ein kleiner Unfall, bei dem ein Autofahrer beim Öffnen seiner Fahrertür versehentlich ein daneben geparktes Fahrzeug beschädigte. Da der Eigentümer des beschädigten Autos nicht vor Ort war, entschied sich der Verursacher richtig und informierte umgehend die Polizei. Die Beamten nahmen den Vorfall auf und benachrichtigten den Fahrzeughalter. Die Polizei weist darauf hin, dass das bloße Hinterlassen eines Zettels oder gar das Nichtmelden als Unfallflucht gewertet und mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann.

Datum: 10.03.2025
Rubrik: Polizei
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