Arbeitspflicht für Asylbewerber

 

Arbeitspflicht für Asylbewerber

Der Saale-Holzland-Kreis setzt die Arbeitspflicht für Asylbewerber um. Geflüchtete, die im Landkreis untergebracht sind, sollen künftig gemeinnützige Arbeit in Gemeinden und Vereinen leisten. Arbeitsgelegenheiten dafür werden zunächst von drei Maßnahmeträgern zur Verfügung gestellt:

Tierheim Eisenberg, Verein Ländliche Kerne e.V. in Nickelsdorf und DRK-Kreisverband Jena-Eisenberg-Stadtroda e.V.

Die wöchentliche Arbeitszeit darf maximal 25 Stunden betragen. Grundsätzlich zur Arbeit verpflichtet werden können alle erwerbsfähigen Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Dementsprechend gibt es im Saale-Holzland-Kreis derzeit rund 130 Personen, die für die sogenannten verpflichtenden Arbeitsgelegenheiten in Frage kommen. Dafür erhalten sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,80 € pro Stunde.

Datum: 13.03.2025
Rubrik: Ostthüringer Nachrichten
Das könnte Sie auch interessieren