Allgemeinverfügung für Schulplatzvergabe in Jena

 

Allgemeinverfügung für Schulplatzvergabe in Jena

Für die Schulplatzvergabe in Jena gelten jetzt neue Regelungen. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde am 24. April im Amtsblatt des Thüringer Bildungsministeriums veröffentlicht und tritt zum 1. Mai in Kraft. Sie gilt somit bereits für die Anmeldung für das Schuljahr 2027/2028, die zwischen 2. und 10. Mai 2026 stattfindet.

Für Familien, die ein besonderes Interesse am reformpädagogischen Konzept oder am besonderen Profil einer Gemeinschaftsschule haben, steht ein Kontingent von 25 Prozent der verfügbaren Plätze zur Verfügung. Auch Geschwisterkinder werden vorrangig behandelt. Um dem Wunsch der Familien nach freier Schulwahl gerecht zu werden, war eine Sonderregelung für das Schulaufnahmeverfahren in Jena erforderlich, die von den Vorgaben des Thüringer Schulgesetzes abweicht.

Alle Informationen zur Schulanmeldung:

https://schulen.jena.de/schulen

Anmeldeformular:

https://schulen.jena.de/system/files/2026-04/Anmeldeunterlagen_K1_2728.pdf

Foto: Stadt Jena

Datum: 30.04.2026
Rubrik: Bildung
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