
Anspruch auf Kindergeld
Auch nach dem 18. Geburtstag eines Kindes kann weiterhin Anspruch auf Kindergeld bestehen. Darauf weist die Familienkasse hin. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung, im Studium, Praktikum oder Freiwilligendienst befindet. Familien sollten erforderliche Nachweise frühzeitig und vollständig an die Familienkasse übermitteln, um eine nahtlose Weiterzahlung zu ermöglichen. Bereits drei Monate vor dem 18. Geburtstag erhalten Eltern dazu Informationen und einen Zugangscode für den Online-Service. Kindergeld kann unter bestimmten Voraussetzungen auch während Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gezahlt werden. Wichtig ist, dass Familien die weiteren Pläne des Kindes rechtzeitig mitteilen und entsprechende Nachweise einreichen.
Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden sie online unter: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder






















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