Alkoholfahrt trotz Belehrung

 

Alkoholfahrt trotz Belehrung

Eine 23-jährige Frau bat in der Nacht zum Mittwoch die Polizei um Hilfe, weil ihr eine geschlossene Schranke die Fahrt von einem privaten Parkplatz verwehrte. Die herbeigerufenen Beamten konnten die Schranke auch nicht öffnen, stellten bei der 23-Jährigen aber Alkoholgeruch fest und rieten ihr, zu Fuß nach Hause zu gehen. Eine halbe Stunde später trafen die Polizisten die Frau erneut an, diesmal in ihrem Pkw. Offenbar hatte sie den Parkplatz über einen Gehweg verlassen. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,68 Promille. Die unbelehrbare Fahrerin erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, ein viermonatiges Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg.

Datum: 19.06.2012
Rubrik: Polizei
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