
Wetterbedingter Unterrichtsausfall liegt nicht in Verantwortung der Stadt
Über witterungsbedingte Unterrichtsausfälle entscheidet in Thüringen nicht die Stadt, sondern die jeweilige Schulleitung beziehungsweise das Schulamt. Das geht aus der Antwort von Dezernent Johannes Schleußner auf eine Stadtratsanfrage von Petra Teufel (FDP) hervor.
Rechtsgrundlage ist die Thüringer Schulordnung. Demnach kann der Schulleiter bei außergewöhnlichen Wetterverhältnissen vorzeitig Unterricht beenden oder – bei einem kompletten Ausfall – in Abstimmung mit Schulträger und Schulamt handeln. Über längere Zeiträume entscheidet das Schulamt.
In dem von Petra Teufel angesprochenen Fall der Gemeinschaftsschule Wenigenjena am 26. Januar 2026 sei die Schule nicht geschlossen worden. Wegen angekündigten Blitzeises wurde auf Distanzunterricht umgestellt, eine Notbetreuung blieb gesichert. Die Schule war geöffnet.
Feste Grenzwerte für Hitze oder Glätte existieren nicht. Maßgeblich sein unter anderem die Sicherheit des Schulwegs, das Alter der Schüler und organisatorische Fragen wie Prüfungen. Ziel bleibe stets, so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen.
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