
Jobcenter SHK: Regelsatzänderung ab 1. Januar
Zum 1. Januar tritt im Sozialgesetzbuch II die Regelsatzerhöhung in Kraft. Leistungsbezieher des Jobcenters Saale-Holzland-Kreis erhalten dadurch ab Januar mehr Geld. Die Anpassung erfolgt automatisch und muss nicht gesondert beantragt werden. Die Änderungsbescheide werden für die umgestellten Bedarfsgemeinschaften seit dem 24. November sukzessive bis voraussichtlich Ende des Jahres 2012 versandt. Das Jobcenter Saale-Holzland-Kreis bittet deshalb die Kunden von schriftlichen Anfragen abzusehen.





















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