Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern

 

Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern

Das Silvesterfeuerwerk ist für viele Hobbypyrotechniker unverzichtbar. Ob Böller, Kanonenschläge, Raketen oder Bengalisches Feuer, in der Silvesternacht werden Jahr für Jahr unzählige Feuerwerkskörper entzündet und das oftmals auch durch Jugendliche oder Kinder. Was viele nicht wissen beziehungsweise in der Silvesternacht schnell vergessen, ist, dass Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dem Sprengstoffgesetz unterliegen und nur von Personen über 18 Jahren entzündet werden dürfen. Auch der Erwerb dieser Böller ist ausschließlich Erwachsenen vorbehalten. Eltern sollten deshalb ein waches Auge auf ihre Sprösslinge werfen, im Schadenfall haften Eltern für ihre Kinder. cd

Datum: 27.12.2012
Rubrik: Vermischtes
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