Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt

 

Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt

Baum- und Strauchschnitt darf vom 9. bis 23. März in den Jenaer Ortsteilen Closewitz, Cospeda, Ilmnitz, Isserstedt, Krippendorf, Leutra, Maua, Münchenroda, Remderoda, Vierzehnheiligen und Lützeroda verbrannt werden. Die Stadt gestattet das Verbrennen nur in den Bereichen außerhalb der Tal- und Kessellage des Saaletals. Beim Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt sind Mindestabstände einzuhalten. Der Baum- und Strauchschnitt sollte so trocken sein, dass er unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennt. Zum Anzünden oder zur Unterstützung des Feuers dürfen keine Brandbeschleuniger oder mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer verwandt werden. Laub und Grasschnitt darf nicht verbrannt werden.

Pflanzliche Abfälle, die in anderen Stadtteilen anfallen, sind über die Biotonnen bzw. auf den Wertstoffhöfen zu entsorgen. cd

Datum: 11.02.2013
Rubrik: Vermischtes
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