Keine Beglaubigungen in der Betreuungsbehörde

 

Keine Beglaubigungen in der Betreuungsbehörde

Zwischen dem 1. August und dem 10. September sind krankheits- und urlaubsbedingt keine Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten in der Betreuungsbehörde des Fachdienstes Soziales möglich. Das teilte die Stadtverwaltung mit.

 

Datum: 30.07.2013
Rubrik: Soziales
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