
Seniorin getötet: Freiheitsstrafe bestätigt
Es bleibt dabei: Ein ehemaliger Jenaer Pfleger muss wegen des Todes einer Seniorin für acht Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet. Das Landgericht Gera hatte ihn wegen Körperverletzung mit Todesfolge zur Haftstrafe verurteilt. Der Pfleger soll im Sommer 2010 in eine Senioren-WG in Jena eingestiegen und eine demenzkranke 87-Jährige getötet haben. Der Angeklagte bestreitet die Tat. Doch das Gericht war aufgrund von Indizien von seiner Schuld überzeugt. cd





















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