
Arbeitslos und Urlaub
Wer in den Sommerferien vorhat zu verreisen und momentan arbeitslos ist, sollte sich bei der Agentur für Arbeit melden. Als Kunde ist man verpflichtet einen auswärtigen Urlaub bekannt zu geben. Die Rücksprache sollte mindestens 1 Woche vor Urlaubsantritt erfolgen. Der Arbeitsvermittler kann einer Ortsabwesenheit von bis zu drei Wochen pro Kalenderjahr nur zustimmen, wenn in diesem Zeitraum keine Vermittlung in Arbeit geplant ist. Auch die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung in der Zeit ist ein Grund den Urlaub nicht zu genehmigen. Hält man keine Rücksprache, so kann es zur Streichung des Arbeitslosengeldes kommen. Die Mitteilung kann auch telefonisch unter der kostenlosen Nummer 0800 4 5555 00 erfolgen. fs





















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