
König-Prozess: Amtsgericht Dresden gab Kennzeichen frei
Drei Jahre nach der Beschlagnahmung des Lautsprecherwagens der Jungen Gemeinde Stadtmitte hat das Amtsgericht Dresden die Kennzeichen zurück gegeben. Damit ist eine Abmeldung des Fahrzeuges möglich. Bis jetzt mussten Versicherungs- und Kraftfahrzeugsteuer weiter gezahlt werden, heißt es in einer Presseerklärung der Soligruppe JG Stadtmitte. Am 10. August 2011 gab es eine Hausdurchsuchung beim Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König wegen des Vorwurfs des „aufwieglerischen Landfriedensbruchs" am 19. Februar 2011 in Dresden. Dort war gegen den Naziaufmarsch protestiert worden. Der Lautsprecherwagen wurde als Tatwerkzeug beschlagnahmt. Die Soligruppe der JG-Stadtmitte besteht weiterhin auf Herausgabe des Lautsprecherwagens. Eine Entscheidung darüber wird jedoch erst mit Ende des Prozesses erwartet, der im November neu beginnen soll. cd





















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