
Strafverfahren gegen Lothar König eingestellt
Das Strafverfahren gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König wurde eingestellt. Wie der Anwalt des Jenaer Pfarrers heute mitteilte, hat das Amtsgericht Dresden einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft mit Königs Zustimmung zugelassen und damit das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Lothar König begründete seine Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens und zur Zahlung der Geldauflage mit seinem „umfassenden seelsorgerischen Auftrag (...), mit dem ein versöhnlicher Abschluss für alle Beteiligten besser zu vereinbaren sei, als Rechthaberei". Die Geldauflage von 3000 Euro wird Lothar König zur Hälfte an den Justizfiskus des Freistaates Sachsen und zur Hälfte an den Evangelisch-Lutherischen Kirchenbezirk in Dresden Mitte zahlen.
Die Einstellung des Verfahrens hatte Anfang Juli letzten Jahres bereits die Verteidigung von Lothar König gefordert als unzählige Stunden prozessrelevantes Videomaterial aufgetaucht sind. Nach dem vor kurzem ein Tonspurgutachten des Landeskriminalamts die Aussagen der Verteidigung bestätigte, sehen die Justizverfolgungsbehörden in Dresden heute keine Schuld des Pfarrers mehr, die eine strafrechtliche Verfolgung rechtfertigen würde.
Lothar König wurde vorgeworfen am 19. Februar 2011 bei einer Demonstration in Dresden von seinem Lautsprecherwagen aus zur Gewalt gegen Polizisten aufgerufen zu haben. Der Jenaer Stadtjugendpfarrer hat zugesagt, sich am Dienstag vor der Kamera von JenaTV zur Einstellung des Verfahrens zu äußern.





















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