Auch 2015 besteht wieder die Möglichkeit Anträge zur Förderung gemeinnütziger und ehrenamtlicher Tätigkeit zu stellen. Die finanziellen Mittel werden durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung bereitgestellt und auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt Jena zur Vergabe der Zuwendungen verteilt. Die Fördermittel sind ausschließlich für die Würdigung und Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit vorgesehen, d.h. für zentrale und dezentrale Dankeschönveranstaltungen, für Weiterbildungskosten, zur Förderung des Ehrenamtes, die Gewinnung neuer Freiwilliger sowie für Aufwandsentschädigungen. Entsprechende Anträge können von Vereinen, Verbänden sowie Kirchen und anerkannten Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen und Körperschaften des öffentlichen Rechts für das Jahr 2015 noch bis einschließlich 31. März gestellt werden.