E-Scooter-Fahrer: „Mitnahmeerlaubnis“ für Straßenbahnen

 

E-Scooter-Fahrer: „Mitnahmeerlaubnis“ für Straßenbahnen

Menschen mit einer Gehbehinderung, die auf ein Elektromobil oder einen E-Scooter angewiesen sind, können wieder die Straßenbahnen des Jenaer Nahverkehrs nutzen. Voraussetzung ist eine sogenannte Mitnahmeerlaubnis. Sie wird dem Scooter-Fahrer vom Jenaer Nahverkehr und dem TÜV Thüringen nach einem  individuellen Training ausgestellt. Dieses Vorgehen ist das Ergebnis von Prüfungen zur sicheren Mitnahme der E-Scooter und gilt ausschließlich für Straßenbahnen.  Anfang dieser Woche gab es das zweite individuelle E-Scooter-Training beim Jenaer Nahverkehr. Zwei Drittel der insgesamt zwölf angemeldeten Teilnehmer erhielten nach Angaben der Nahverkehrsgesellschaft die „Mitnahmeerlaubnis". Der dritte Kurs ist für den 14. März geplant. Interessierte können sich über das VMT-Servicetelefon 0361 19 449 anmelden. cd

 

 

Datum: 02.03.2016
Rubrik: Verkehr
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