
DDR-Garagen ohne Grundstück – ein Auslaufmodell
Die Wohnungsgenossenschaft „Carl Zeiss" hat bisher bewusst darauf verzichtet, Nutzungsverträge für Grundstücke, auf denen Garagen stehen, zu kündigen. Und das, obwohl die Kündigungs- und Investitionsschutzfrist bereits abgelaufen sind. Derartige Nutzungsverträge sind jederzeit kündbar. Verstärkt fragen jetzt ältere Mitglieder bei der WG an, ob sie ihre nicht mehr genutzte Garage verkaufen können. Dazu gibt es ein klares Nein. Eine Weitergabe oder Veräußerung der Garage auf Grundstücken der Wohnungsgenossenschaft ist nicht gestattet.






















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