
Bundesagentur für Arbeit arbeitet mit Inkassodienstleistern zusammen
Die Bundesagentur für Arbeit setzt künftig in begrenztem Umfang auf Unterstützung bei der Rückforderung von Geldleistungen. Die Firmen Apontas und EOS mit Sitz in Hannover und Hamburg werden bei so genannten niedergeschlagenen Forderungen tätig. Dabei handelt es sich um Forderungen, die ausgesetzt wurden, weil ein Schuldner vorübergehend nicht zahlungsfähig gewesen ist, beispielsweise Unternehmen in einem Insolvenzverfahren. Beide Inkassounternehmen haben im Juli den Zuschlag im Rahmen einer Ausschreibung erhalten. Die meisten Fälle stammen aus den Jahren 2006 bis 2010. Es geht dabei ausschließlich um Leistungen, die von Arbeitsagenturen ausgezahlt worden sind. Leistungen von Jobcentern sind hiervon nicht betroffen.






















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