
Beitragserhebungspflicht bei Straßenbau vor 2006 wird begrenzt
Gemeinden sollen zukünftig selbst entscheiden dürfen, ob sie für Investitionsmaßnahmen, die vor dem 1. Januar 2006 beendet wurden, Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht. Dies sieht der Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vor, der am Dienstag dem Kabinett zur zweiten Beratung vorgelegt wurde. Dieser birgt auch die Möglichkeit, für diesen Zeitraum bereits erhobene Beiträge an die Grundstückseigentümer unverzinst zurückzuzahlen. Dafür müssen Gemeinden, die bisher über kein Satzungsrecht verfügen und eine Straßenausbaumaßnahme planen, künftig spätestens zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Durchführung der Investitionsmaßnahme eine entsprechende Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen haben. Der Entwurf trage insbesondere dem Wunsch der betroffenen Bürger nach mehr Transparenz der Verwaltung und finanzieller Planbarkeit Rechnung.





















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