
Stallpflicht für Geflügel erlassen
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland hat angesichts der aktuellen Vogelgrippe-Gefahr Einschränkungen für die Freilandhaltung von Geflügel angeordnet. Die Stallpflicht gilt unter anderem für einige Ortsteile in Jena, Kahla und Dornburg so wie für etliche Gemeinden. Darüber hinaus sind die Geflügelhalter zu vorsorglichen Maßnahmen aufgerufen. Dabei geht es vor allem um hygienische Vorschriften im Umgang mit dem Geflügel. Sowohl die verordnete Stallpflicht als auch die Hygienevorschriften sollen dabei helfen, den Kontakt zwischen dem Geflügel und den wild lebenden Vögeln zu vermeiden. Der H5N8-Virus war Anfang November in Schleswig-Holstein und kurz darauf auch am Bodensee nachgewiesen worden. Nachdem Ende letzter Woche ein erster großer Geflügelzuchtbetrieb davon befallen war und 30 000 Tiere getötet werden mussten, haben einige Bundesländer und Landkreise eine Stallpflicht verordnet.






















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