
Rutsch- und Glättegefahr auf Waldwegen
Die Wintergefahren auf Forstwegen werden oft unterschätzt. Die derzeitige Frostphase kann zu eisglatten Wegen führen. Für Waldbesitzer gilt keine Streupflicht. Die Landesforstanstalt rät, Steilstrecken zu meiden. Auch Skilangläufer sollten speziell schattige und damit oft vereiste Wegeabschnitte nur mit größter Vorsicht befahren. Die Räumung zugeschneiter Waldwege erfolgt ausschließlich an Hauptabfuhrachsen zur Aufrechterhaltung des Holztransports in die heimischen Sägewerke.






















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