
Sonderöffnungszeiten der Jenaer Betreuungsbehörde
Die Betreuungsbehörde der Stadt Jena öffnet am kommenden Mittwoch zusätzlich von 13 bis 16 Uhr. Der Anlass für diese Sonderöffnungszeiten ist das 25-jährige Jubiläum des Betreuungsgesetzes, das 1992 in Kraft trat. Es gilt für Erwachsene, die wegen einer psychischen Erkrankung oder einer Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Die regulären Öffnungszeiten der Betreuungsbehörde beim Fachdienst Soziales sind dienstags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 8 bis 12 und von 13:30 bis 18 Uhr.





















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