
Arbeitgeber sollen Beschäftigung von Schwerbehinderten anzeigen
Die Agentur für Arbeit Jena fordert von allen Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen, bis spätestens Ende März die Beschäftigung von Schwerbehinderten anzuzeigen. Die entsprechenden Unterlagen werden gerade versendet. Arbeitgeber mit mehr als 20 Angestellten, die nicht mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen, sind zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet. Beschäftigungspflichtige Arbeitgeber erhalten von der Arbeitsagentur ein Bearbeitungsprogramm, das zahlreiche Eingabehilfen und Plausibilitätsprüfungen bietet und die Höhe der zu zahlenden Abgabe berechnet. Der Versand des Programms, das auch unter http://www.rehadat-elan.de zum Download bereit steht, hat bereits begonnen.






















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