Meldepflicht für schwerbehinderte Beschäftigte

 

Meldepflicht für schwerbehinderte Beschäftigte

Seit Januar läuft das Meldeverfahren zur Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Private und öffentliche Arbeitgeber, die durchschnittlich 20 und mehr Beschäftigte haben, müssen mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Im Bereich der Agentur für Arbeit Jena sind 750 Unternehmen zur Meldung verpflichtet. Bislang haben aber nur 300 Firmen die Unterlagen abgegeben. Damit steht die Rückmeldung von 60 Prozent der meldepflichtigen Betriebe noch aus. Die Meldung kann noch bis zum 31. März erfolgen. Die Daten können über die Internetseite www.rehadat-elan.de eingegeben werden. cd

Datum: 24.03.2017
Rubrik: Wirtschaft
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