
AfD-Klage gegen Jenaer Oberbürgermeister abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Gera hat entschieden: Die Fortbildung „Haltung zeigen gegen demokratiefeindliche Einstellungen" für Jenaer Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte am 4. September wird nicht untersagt. Außerdem hat Oberbürgermeister Albrecht Schröter mit seiner Einladung zu der Veranstaltung nicht gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen und darf die beanstandeten allgemeinpolitischen Äußerungen weiter tätigen. Das hat das Gericht nach Stadt-Angaben heute entschieden. Der Antrag des Thüringer Landesverbandes der Alternative für Deutschland wurde abgelehnt. Das Gericht stellte fest, dass die Einladung keinen Bezug zur AfD aufweise. Zudem richte sich die Veranstaltung nicht wahlkämpferisch an die Öffentlichkeit, sondern an einen kleinen Empfängerkreis. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.





















Ein paar Wolken