
Jenaer „Bettensteuer" darf weiter erhoben werden
Die „Bettensteuer" darf in Jena weiter erhoben werden. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat einen Eilantrag des Betreibers des Jenaer Hotels „Weinbauernhaus im Sack" abgelehnt. Wie Sabine Eulenstein heute gegenüber JenaTV sagte, werde man aber die Hauptklage in Sachen „Bettensteuer" nicht zurückziehen.
Seit Januar gilt die „Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Stadt Jena". Sie sieht vor, dass auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben eine Übernachtungssteuer in Höhe von ein bis zwei Euro erhoben wird. Zu zahlen ist die Abgabe vom Übernachtungsgast. Der Hotel-Betreiber ist verpflichtet, die Abgabe zu kassieren, abzuführen und den Nachweis darüber zu führen. cd





















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