Thüringer Finanzämter eingeschränkt arbeitsfähig

 

Thüringer Finanzämter eingeschränkt arbeitsfähig

Die Thüringer Finanzämter sind vom 25. bis 29. März nur eingeschränkt  arbeits- und auskunftsfähig. Grund dafür sind nach Angaben des Thüringer Finanzministeriums technisch notwendige Arbeiten an zentraler IT-Infrastruktur. Ein Zugriff auf gespeicherte Steuerdaten ist in diesem Zeitraum nicht möglich, deshalb können fallbezogene Auskünfte nicht erteilt werden. Dies gilt auch für die Servicestellen der Finanzämter. Allgemeine Fragen zur Steuererklärung, zu Fristen und steuerlichen Problemen beantworten die Mitarbeiter während der Telefonsprechzeiten. Spätestens ab 1. April sollen alle steuerlichen Verfahren in den Thüringer Finanzämtern wieder zur Verfügung stehen. cd

Datum: 22.03.2019
Rubrik: Wirtschaft
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