
Neue Förderrichtlinien für sozialen Wohnungsbau
Thüringens Bauministerin Birgit Keller hat in Jena die neuen Förderrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau präsentiert. Sie gelten bis Ende 2020. Künftig soll bei einer Verlängerung der Belegungsbindung um fünf Jahre auch die Zinsfreiheit bei einem Darlehen um fünf Jahre verlängert werden. Zudem soll ein Baukostenzuschuss für Neubauprojekte anders als bisher auch dann gezahlt werden, wenn die ortsübliche Miete auch ohne diesen Zuschuss erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass der Bauherr stattdessen zusätzliche Wohnungen bereitstellt, die mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung über 15 Jahre versehen werden. In den Richtlinien wurden die Einkommensgrenzen für Wohnungsuchende um 20 Prozent erhöht. Die Höhe der angemessenen Mieten wurde moderat um weniger als zehn Prozent von 4,90 Euro/qm bis 5,50 Euro/qm je nach Gemeindekategorie auf 5,20 Euro/qm bis 5,90 Euro/qm erhöht. Außerdem wurde auch die Baukostenobergrenze entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung um 100 Euro/qm erhöht. cd





















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