Masern-Impfpflicht ab März

 

Masern-Impfpflicht ab März

Im März tritt die vom Bundestag beschlossene Masern-Impfpflicht für Kindergarten- und Schulkinder, Kita-Erzieher, Lehrer und medizinisches Personal in Kraft. Prof. Dr. Mathias Pletz, Direktor des Instituts für Infektionsmedizin und Krankenhaushygiene am Universitätsklinikum Jena, befürwortet diese Entwicklung. Seit Jahren gehen die Impfquoten bei Masern, einer Krankheit mit potenziell schwerwiegenden und sogar tödlichen Komplikationen, zurück. Von der Impfpflicht profitieren nun vor allem Menschen, die selbst nicht oder noch nicht geimpft werden können. Das heißt: sehr kleine Kinder und Menschen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche. Die Mehrfachimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln besteht aus zwei Teilimpfungen. Die erste wird ab dem ersten Lebensjahr verabreicht, ab vier Wochen danach kann die zweite Teilimpfung folgen. Wird die zweite Impfung versäumt, kann sie auch noch im Erwachsenenalter nachgeholt werden.

Foto: Schroll

Datum: 27.02.2020
Rubrik: Politik
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