
Umsetzung der neuen Thüringer Verordnung
Zum morgigen Samstag treten zahlreiche Lockerungen in Thüringen und damit auch in Jena in Kraft. Die Kontaktbeschränkungen auf zwei Haushalte oder maximal zehn Personen sind Empfehlungen, deren Einhaltung die Stadt Jena dringend empfiehlt. Darüber hinaus sind private und familiäre Feiern mit Vorkehrungen zum Infektionsschutz möglich. Ab elf Personen muss eine Kontaktnachverfolgung möglich sein, beispielsweise eine Liste. Die Namen müssen nur im Falle einer Coronainfektion unter den Teilnehmenden dem Fachdienst Gesundheit gemeldet werden.
Weiterhin können folgende Institutionen auch in Jena öffnen: Kinos, Orchester, Theater, Mehrgenerationenhäuser, offene Senioreneinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen und Reisebusveranstaltungen. Geschlossen bleiben vom Land geförderte Orchester und Theater, Diskotheken, Musikclubs, Bordelle und Swingerclubs.
Für die Stadt Jena gilt neben der Thüringer Verordnung die aktuelle Allgemeinverfügung. Darin sind weitergehende Bereiche zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung enthalten sowie Regelungen zur Verkaufsfläche pro Person.





















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