
Informationen zum Kindergeld ab 18 Jahre
Die Eltern der Kinder, die in diesem Jahr 18 Jahre alt geworden sind, werden jetzt von der Familienkasse angeschrieben und aufgefordert, Nachweise für den weiteren Kindergeldanspruch vorzulegen. Im Online-Kindergeld-Service unter www.familienkasse.de sind alle Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke verfügbar. Mit dem Anschreiben der Familienkasse erhalten die Kindergeldberechtigten einen persönlichen Zugangscode zur Online-Übermittlung der Nachweise. Der Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Kindergeld gibt es auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste und anerkannter Freiwilligendienste im Ausland. Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar unter Tel. 0800 45555 30. cd





















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