
Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld verlängert
Die Bundesregierung hat eine erneute Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld bis zum Jahresende beschlossen. Die bisher auf Ende September befristete Regel wird somit um drei Monate verlängert. Die Zeit der Kurzarbeit kann für die betriebliche Weiterbildung genutzt werden. Die Bundesagentur für Arbeit kann dies mit Qualifizierungsberatung sowie Zuschüssen zu den Lehrgangskosten unterstützen. Unternehmen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben. Befristet bis Jahresende können auch Leiharbeitnehmer unterstützt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis zum 31. Dezember voll erstattet. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu zwölf Monate möglich. Bis Ende 2021 gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezugsdauer von längstens 24 Monaten. Weitere Informationen gibt es unter www.arbeitsagentur.de. cd






















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