
Neue Regeln für Musik- und Kunstschule Jena
Ab dem 23.11.2021 gelten an der Musik- und Kunstschule neue Regeln. Als Freizeiteinrichtung mit Bildungscharakter fällt sie unter die 2G-Regel. Das bedeutet, dass alle asymptomatischen Schülerinnen und Schüler über 18 Jahre einen Nachweis über eine Corona-Schutzimpfung oder einen Genesenen-Nachweis vorweisen müssen. Asymptomatische Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und alle noch nicht eingeschulten Kinder sind von dieser Regelung ausgenommen. Asymptomatische Schülerinnen und Schüler bzw. asymptomatische Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die den Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Testkonzepts (z.B. Schultestungen) erbringen oder ein negatives Testergebnis eines Antigenschnelltests vorlegen können (nicht älter als 24h), ist der Zugang gestattet. Die Nachweise müssen zu jeder Unterrichtsstunde den Lehrkräften vorgelegt werden.
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