3G-Regel in Bussen der JES

 

3G-Regel in Bussen der JES

Ab dem 24. November gilt in den Bussen der JES Verkehrsgesellschaft mbH die 3G-Regel. Das heißt, jeder Fahrgast muss geimpft, genesen oder getestet sein. Bei den stichartigen Kontrollen ist dem Personal der jeweilige Nachweis vorzulegen. Ohne einen entsprechenden Beleg ist keine Beförderung möglich. Wer weder geimpft noch genesen ist, braucht einen negativen Antigen-Schnelltest, der bei Fahrtantritt nicht älter als 24 Stunden ist.

Ausnahmen von der 3G-Regel gibt es für Minderjährige. Kinder unter sechs Jahren brauchen keinen Test-, Impf- oder Genesenennachweis. Bei schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen wird davon ausgegangen, dass an den regelmäßigen Tests an den Schulen teilnehmen. Bei der Nutzung von Bussen sowie im Haltestellenbereich ist weiterhin eine qualifizierte Gesichtsmaske zu tragen. 

 

Datum: 23.11.2021
Rubrik: Verkehr
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