
JenaKultur: 2G- und 2G-Plus-Regelung
Grundsätzlich gilt für die meisten Einrichtungen und Bereiche von JenaKultur die 2G-Regelung. Darauf hat der städtische Eigenbetrieb verwiesen. Eine 2G-Plus-Regelung dagegen gilt in geschlossenen Räumen nicht nur für Angebote des Freizeitsports einschließlich der Tanzschulen, sondern auch bei Auftritten und Proben von Chören und von Orchestern, sofern Blasinstrumente verwendet werden.






















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