JenaKultur: 2G- und 2G-Plus-Regelung

 

JenaKultur: 2G- und 2G-Plus-Regelung

Grundsätzlich gilt für die meisten Einrichtungen und Bereiche von JenaKultur die 2G-Regelung. Darauf hat der städtische Eigenbetrieb verwiesen. Eine 2G-Plus-Regelung dagegen gilt in geschlossenen Räumen nicht nur für Angebote des Freizeitsports einschließlich der Tanzschulen, sondern auch bei Auftritten und Proben von Chören und von Orchestern, sofern Blasinstrumente verwendet werden.

Datum: 29.11.2021
Rubrik: Kultur
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