Arbeitsagentur informiert zur Kurzarbeit

 

Arbeitsagentur informiert zur Kurzarbeit

Im Jahresdurchschnitt erhielten rund 2 200 Unternehmen in Mittelthüringen für 14 000 Beschäftigte Kurzarbeitergeld. Unternehmen, die bereits Kurzarbeit angezeigt haben, sehen auf ihrem Bewilligungsbescheid, wie lange die Anzeige gilt. Viele Unternehmen haben vor Monaten ihre Kurzarbeit angezeigt und in der Folge abgerechnet. Wenn der Bewilligungszeitraum ausläuft und weiterhin ein erheblicher Arbeitsausfall besteht, ist eine Verlängerungsanzeige notwendig. Kurzarbeitergeld kann frühestens ab dem Monat abgerechnet werden, in dem die Anzeige bei der Arbeitsagentur eingegangen ist. Die Teilnahme an einer Qualifizierung während der Kurzarbeitsphase ist möglich und kann von der Arbeitsagentur finanziell bezuschusst werden. Für Beratungen zur Kurzarbeit steht der gemeinsame Arbeitgeber-Service unter der Rufnummer 0800 4 5555 20 zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es unter www.arbeitsagentur.de.

Datum: 18.01.2022
Rubrik: Wirtschaft
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