
Jenawohnen muss Rauchmelder-Miete erstatten
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vermieter nur die Wartungskosten, aber nicht die Anmietung von Rauchmeldern an ihre Mieter weitergeben dürfen. Genau das hat das städtische Wohnungsunternehmen jenawohnen aber seit 2019 getan. Die Bürgerinitiative für Soziales Wohnen in Jena setzte sich seit 2020 gegen die Umlage der Kosten ein und fordert jetzt eine unbürokratische Rückerstattung.






















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