Die Ernst-Abbe-Bücherei hat eine neue Benutzungs- und Gebührensatzung. Hintergrund ist die Umstellung vom privatrechtlichen auf den öffentlich-rechtlichen Status. Künftig können Zahlungsverpflichtung etwa im Mahnfall oder bei der Beschädigung von ausgeliehenen Medien durch Gebührenbescheide vollstreckt werden. Neu ist zudem, dass bereits Kinder ab dem 3. Lebensjahr angemeldet werden können. Und Kitas sowie Schulen können die Abbe-Bücherei kostenlos nutzen. cd