Regelungen für Ersatzgartenland

 

Regelungen für Ersatzgartenland

Die Stadt Jena und der Regionalverband Jena/SHK der Kleingärtner e.V. haben nach intensiven Verhandlungen einen Vertrag über die Bereitstellung von Ersatzgartenland erarbeitet. Gemäß Paragraph 14 des Bundeskleingartengesetzes muss die Gemeinde bei der Kündigung von Dauerkleingärten entsprechendes Ersatzland bereitstellen. Der neue Vertrag konkretisiert die Regelungen zur Schaffung von Ersatzland: Die Stadt stellt nicht nur die Flächen zur Verfügung, sondern beteiligt sich auch finanziell und hinsichtlich der Koordinierung von Baumaßnahmen an der Erschließung. Zudem regelt der Vertrag die Schaffung von Ersatzflächen durch Nachverdichtung und Neuparzellierung bestehender größerer Gartengrundstücke. Erster Prüfstein für die Praxistauglichkeit des noch zu unterzeichnenden Vertrags wird die neue Kleingartenanlage in Lobeda-Ost oberhalb der Novalisstraße sein.

Foto: Stadt Jena / Daniel Hering

Datum: 21.12.2023
Rubrik: Politik
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