Wahlvorschläge können eingereicht werden

 

Wahlvorschläge können eingereicht werden

Die Stadt Jena ruft dazu auf, Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates, des Oberbürgermeisters, der Ortsteilbürgermeister und der Ortsteilräte einzureichen. Die Wahlen finden am 26. Mai 2024 statt. Während für die Wahl des Oberbürgermeisters und der Ortsteilbürgermeister auch Einzelbewerber zugelassen sind, dürfen Wahlvorschläge für den Stadtrat ausschließlich von Parteien oder Wählergruppen eingereicht werden. Alle Wahlvorschläge müssen spätestens am 12. April 2024, bis 18.00 Uhr bei der Stadt eingereicht sein. Die Formalitäten und Formulare sind im Amtsblatt sowie im Internet unter www.wahlen.jena.de zu finden.

Bei der Wahl der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte gelten dieses Mal neue Regelungen. Die Bewerber können auch ihr Geburtsjahr und eine eventuelle Parteimitgliedschaft auf dem Stimmzettel angeben lassen. Neu ist weiterhin, dass für den Fall, dass weniger Bewerber als mögliche Ortsteilratsmitglieder kandidieren, keine weiteren Kandidaten auf den Stimmzettel eingetragen werden dürfen.

Mehr als 1.400 Wahlhelfer haben sich bereits für die Kommunalwahl gemeldet, darunter sehr viele junge Menschen. Rund ein Drittel der Wahlhelfer ist unter 25 Jahre alt, knapp 50 von ihnen sind zwischen 16 und 18 Jahren alt. Für die Landtagswahl am 1. September werden noch Wahlhelfer gesucht.

Datum: 01.03.2024
Rubrik: Politik
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