
Fotograf an der Arbeit gehindert
Eisenberg: Das Fotografieren eines Gebäudes war einem Passanten nicht recht, sodass er den Fotografen unvermittelt beleidigte und beschimpfte. Die Aufnahmen eines Mietobjektes waren jedoch rechtmäßig, der Fotograf ging nur seiner Arbeit nach. Kurz bevor es zu Handgreiflichkeiten kam, lief der Passant davon. Die hinzugerufenen Polizeibeamten konnten den Mann ermitteln. Dieser muss sich nun strafrechtlich verantworten.





















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