
Übergangsregelungen für Dezernatsbesetzungen
Mit dem Ausscheiden der Dezernenten Benjamin Koppe und Eberhard Hertzsch zum 31. August 2024 müssen deren Dezernate übergangsweise neu besetzt werden. Ab dem 1. September 2024 übernimmt Bürgermeister Christian Gerlitz zusätzlich das Dezernat für Finanzen, Sicherheit und Bürgerservice. Diese Regelung gilt bis spätestens zum 31. Januar 2025, dem Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Bürgermeisteramt. Das Dezernat für Familie, Jugend, Bildung und Soziales wird vom 1. bis zum 30. September 2024 von Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche betreut.
Der Stadtrat hatte am 21. August 2024 einer Änderung der Hauptsatzung zugestimmt, die eine Erhöhung der Anzahl der Beigeordneten von drei auf vier vorsieht. Die Stellen für „Bildung, Jugend, Kultur und Sport“ sowie „Soziales, Gesundheit, Zuwanderung und Klima“ werden zum 1. Oktober 2024 neu besetzt und die Stellen für „Stadtentwicklung und Umwelt“ sowie „Finanzen, Sicherheit und Bürgerservice“ und das Bürgermeisteramt zum 1. Februar 2025. Nach Sichtung der eingegangenen Bewerbungen schlägt der Oberbürgermeister dem Stadtrat geeignete Kandidaten vor. Die neuen Beigeordneten werden in der Sitzung am 18. September 2024 gewählt.





















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