Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt

 

Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt

Baum- und Strauchschnitt kann in Jena vom 17. bis zum 31. März verbrannt werden. Das gilt allerdings nur in den Ortsteilen, die außerhalb des Saaletalkessels liegen. Das sind Closewitz, Cospeda, Ilmnitz, Isserstedt, Krippendorf, Leutra, Maua, Münchenroda, Remderoda, Vierzehnheiligen und Lützeroda. Beim Verbrennen von Ästen und Zweigen sind Mindestabstände einzuhalten und sie müssen so trocken sein, dass möglichst wenig Rauch entsteht. Laub und Gras darf nicht verbrannt werden. Baumschnitt, der in anderen Stadtteilen  anfällt, ist fachgerecht in Biotonnen oder auf den Wertstoffhöfen zu entsorgen. Fragen beantworten die Mitarbeiter des Fachdienstes Umweltschutz telefonisch unter Telefon  49-5266 oder über die  E-Mailanschrift: umweltschutz@jena.de.
Datum: 01.03.2012
Rubrik: Vermischtes
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