Kindergarten-Gebührensatzung geändert

 

Kindergarten-Gebührensatzung geändert

Der Jenaer Stadtrat hat am Mittwoch der Änderung der Kindergarten-Gebührensatzung zugestimmt. Die neue Satzung tritt zum 1. Oktober 2025 in Kraft und hat eine Neuberechnung zur Folge.

Der Höchstsatz gilt künftig ab einem Einkommen von 4.130 Euro – bisher lag die Grenze bei 2.861 Euro. Die Pauschalabschläge vom Einkommen und der Grundfreibetrag von 1.130 Euro bleiben unverändert. Der Gebührensatz wird hingegen von bisher 13 Prozent auf 10 Prozent gesenkt. Bisher mussten rund 60 Prozent aller Haushalte mit Kindergartenkindern den Höchstsatz zahlen – in Zukunft sind es nur noch etwa 40 Prozent. Die Freibeträge für das zweite und dritte Kind werden jeweils von 400 Euro auf 580 Euro erhöht. Die Höchstgebühr bei einem, zwei und drei Kindern steigt von 225, 173 und 121 Euro auf 300, 242, 184 Euro.

Im Dezember 2024 hatte der Stadtrat den Oberbürgermeister beauftragt, einen Entwurf für eine geänderte Gebührensatzung vorzulegen. Die bisherige Satzung gilt im Wesentlichen seit 2015. Während die Höchstbeträge seitdem nicht verändert wurden, sind die Kosten in den Kindertageseinrichtungen stetig gestiegen. Lagen die Betriebskosten 2015 bei rund 8.400 Euro pro Kind sind diese bis 2024 auf rund 12.700 gestiegen. Die Stadt erwartet durch die Anpassung Mehreinnahmen von rund 1,1 Millionen Euro, wovon 200.000 Euro für Verwaltungskosten geplant sind. Angenommen wurde auch der Änderungsantrag der FDP zur digitalen Erhebung der Kitagebühren. Die Stadt teilte mit, dass mit Einführung der neuen Satzung die Beantragung online möglich sei.

Foto: pixabay

Datum: 28.08.2025
Rubrik: Politik
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