
Sanierungsgebiete: Abschläge auf Ausgleichsbeträgen möglich
Der Jenaer Stadtrat hat eine Beschlussvorlage, die Abschläge auf Ausgleichsbeträgen möglich macht, angenommen. Stadtentwicklungsdezernent Dirk Lange erklärt, dass damit Eigentümer von Grundstücken oder Wohnungen in den fünf derzeit ausgewiesenen Sanierungsgebieten künftig Ausgleichsbeträge vorzeitig ablösen können und dafür Abschläge erhalten: fünf Jahre oder früher vor Abschluss der Sanierung beträgt der Nachlass immerhin 25 Prozent, im letzten Jahr noch sechs Prozent. Dezernent Lange erläuterte, dass die Ausgleichszahlungen auf die Bodenwertsteigerung durch Investitionen in den Sanierungsgebieten zurückgehen und eine gesetzliche Pflicht darstellen. Normalerweise werden sie erst nach Aufhebung der Sanierungssatzung fällig. Mit der neuen Regelung können Zahlungen vorgezogen werden. Während nach Abschluss der Sanierung eine Zweidrittel-Abrechnung mit Bund und Land erfolgt, verbleiben vorzeitig gezahlte Mittel in Jena. Sie können dann direkt wieder in Projekte in den Sanierungsgebieten investiert werden.
Für Eigentümer bedeutet das neben finanziellen Nachlässen auch Planungssicherheit, für die Stadt eine spürbare Verringerung des Verwaltungsaufwands.
Übersicht der Sanierungsgebiete: https://sessionnet.owl-it.de/jena/bi/getfile.asp?id=141516&type=do
Weitere Informationen unter: https://service.jena.de/de/ausgleichsbetrag-vorzeitige-abloesung
Foto: Archiv





















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