
Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot
Die untere Wasserbehörde der Stadt Jena informiert, dass die Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus den oberirdischen Gewässern auf dem Stadtgebiet Jenas am 5. September 2025 in Kraft getreten ist. Verboten ist das Entnehmen von Wasser aus allen Fließgewässern, Standgewässern und Quellen sowohl mit Schöpfgefäßen als auch mit Pumpen. Alle dafür erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse werden für die Zeit der Gültigkeit der Allgemeinverfügung widerrufen. Nur das Schöpfen von Wasser zum Tränken von Vieh bleibt zulässig. Ausgenommen von den Verboten ist derzeit noch die Wasserentnahme aus der Saale.
Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde Jena werden die Einhaltung des Entnahmeverbotes kontrollieren. Bei Feststellung der Missachtung kann ein Bußgeld verhängt werden. Die Allgemeinverfügung gilt unbefristet.
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Ein paar Wolken