
Antragstellung für Landesprogramm
Die Stadt Jena nimmt bis 7. November 2025 Projektanträge für die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben" (LSZ) für das Förderjahr 2026 entgegen. Das Landesprogramm nimmt die Interessen der gesamten Familie in den Blick, will vorhandene Angebote für Familien stärken und neue Impulse setzen. Dabei sollen Projekte gefördert werden, die die Lebensbedingungen von Familien verbessern oder erhalten.
Gefördert werden können Projekte von gemeinnützigen Trägern, Verbänden der Wohlfahrtspflege und kirchlichen Trägern. Der Projektantrag, die LSZ-Richtlinie der Stadt Jena sowie weitere Informationen stehen unter: https://service.jena.de/mittel-zur-umsetzung-familienunterstuetzender-massnahmen-beantragen
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