
Klarheit bei Anwendung des Bauturbos
Wie kann das „Bauturbo-Gesetz“ des Bundes umgesetzt werden, ohne die Ziele der Stadtentwicklung aus dem Blick zu verlieren? Diese Frage beantwortet die Stadt Jena mit rahmengebenden Leitlinien und Entscheidungskriterien. Diese stellen klar, unter welchen Voraussetzungen Bauvorhaben im Rahmen der neuen bundesrechtlichen Regelungen eine generelle Zustimmung der Stadt erhalten können. Der Jenaer Stadtrat hat am 1. April 2026 diese kommunalen Leitlinien mit breiter Mehrheit verabschiedet. Zuvor haben drei Lesungen im Februar und März im Stadtentwicklungsausschuss stattgefunden.
Maßgeblich für Vorgänge nach Bauturbo ist, dass sie städtebaulichen Entwicklungszielen der Stadt und einer organischen Siedlungsentwicklung nicht widersprechen und die Erschließung gesichert ist. In Innenbereichen, also in bereits bebauten Ortsteilen, sind zum Beispiel begrenzte Überschreitungen des bisherigen Maßes der baulichen Nutzung möglich. In Gewerbe- und Industriegebieten soll hingegen der Wohnungsbau nicht gefördert werden, um die gewerblichen Nutzungen im Bestand nicht einzuschränken. Für umfangreichere Vorhaben im sogenannten Außenbereich sollen weiterhin Planverfahren notwendig sein.
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